1. Gesetzliche Grundabsicherung
Als in Deutschland zugelassene Bank ist die GE Capital Bank AG der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugewiesen. Diese für deutsche Banken vom Gesetzgeber vorgeschriebene Grundabsicherung deckt im Entschädigungsfall Einlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde ab. Abgesichert sind Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter www.edb-banken.de.
2. Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds
Die GE Capital Bank AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, insbesondere Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2014 30 % des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank und wird in drei Schritten über einen Zeitraum von 10 Jahren abgesenkt. Weitergehende Informationen finden Sie unter Ziffer 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Derzeit sind Guthaben auf Tagesgeldkonten bei GE Capital Direkt bis zu einer Höhe von rund 118 Mio. Euro pro Kunde abgesichert.
Die aktuelle Sicherungsgrenze kann auch im Internet unter www.bankenverband.de abgefragt werden.
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